Die häufigste Frage von Angehörigen und Vermietern: "Was kostet das ungefähr?" Die ehrliche Antwort ist: Das lässt sich ohne Fotos oder eine Besichtigung nicht seriös sagen. Jede Wohnung ist anders. Es gibt aber klare Faktoren, die den Preis bestimmen, und die erklären wir hier verständlich.

Wichtig vorab: Seriöse Anbieter nennen keinen Festpreis ohne die Wohnung gesehen zu haben. Wer am Telefon blind Preise nennt, arbeitet meist unseriös. Wir erstellen nach Fotos per WhatsApp eine kostenlose Ersteinschätzung, und nach Besichtigung ein verbindliches Festpreisangebot.

Diese Faktoren bestimmen den Preis

1

Größe der Wohnung

Eine 1-Zimmer-Wohnung kostet deutlich weniger als ein vollständiges Haus. Die Wohnfläche ist der wichtigste Ausgangspunkt für die Kalkulation.

2

Füllgrad und Zustand

Wie voll ist die Wohnung? Wie schwer lässt sich der Inhalt transportieren? Stark belastete Wohnungen mit Tierkot, Schimmel oder Ungeziefer erfordern mehr Zeit und Schutzausrüstung.

3

Entsorgungsaufwand

Sperrmüll, Sondermüll und Elektronikschrott werden separat berechnet. Enthält die Wohnung viele schwere Möbel oder Gefahrstoffe, steigt der Entsorgungspreis.

4

Reinigung und Desinfektion

Wenn nach der Räumung noch Reinigung, Geruchsneutralisation oder Desinfektion nötig ist, kommt das zum Grundpreis dazu. Bei stark belasteten Wohnungen ist das fast immer notwendig.

5

Etage und Zugang

Eine Wohnung im 5. Stock ohne Aufzug bedeutet mehr Arbeitszeit. Das schlägt sich im Preis nieder.

Wie erhalte ich ein Preisangebot?

Wir nennen keine Preise ohne die Situation zu kennen, weil das nicht seriös wäre. Jede Wohnung ist individuell: Zustand, Füllgrad, Etage, Entsorgungsaufwand und gewünschte Leistungen bestimmen den Preis. Was wir Ihnen versprechen: ein verbindliches Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.

So bekommen Sie Ihr Angebot:

Vorsicht bei Anbietern, die ohne Fotos oder Besichtigung sofort feste Preise nennen. Seriöse Unternehmen kalkulieren erst nach Einschätzung der tatsächlichen Situation.

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Kann das Sozialamt die Kosten übernehmen?

Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Wenn der Betroffene Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld bezieht, kann das Sozialamt oder Jobcenter die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Voraussetzung ist in der Regel ein Bescheid über die Notwendigkeit der Räumung.

Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Stellen zu kontaktieren und den Antrag vorzubereiten. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie kostenlos: +49 1525 3420 700

Häufige Fragen zu den Kosten